Aktienrecht

Aktienrecht ist ein Teil des Gesellschaftsrechts und des Finanzrechts. Das Aktienrecht besteht aus der Summe der Rechtsnormen, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln. Dazu gehören verschiedene Gesetze. Zentrale Vorschrift ist dabei das Aktiengesetz (AktG).

Schwerpunkt der Beratung und anwaltlichen Tätigkeit liegt hier im Bereich der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, der rechtlichen Vorbereitung von Hauptversammlungen, der Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Vorstände und Aufsichtsräte sowie im Bereich der Spruchstellenverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung.