Mietrecht

Das Mietrecht in ist Bestandteil des Zivilrechts: Es regelt die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern bei der Überlassung von Sachen gegen Bezahlung.

Mietrecht

Das Mietrecht in ist Bestandteil des Zivilrechts: Es regelt die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern bei der Überlassung  von Sachen gegen Bezahlung.

In der Praxis wird unter Mietrecht überwiegend das Raummietrecht verstanden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zunächst zwischen Wohnraummiete und Gewerbemiete. Während das Wohnungsmietrecht in Deutschland eine starke soziale Komponente hat und von vielen Schutzvorschriften des Gesetzes nicht zu Lasten des Mieters abgewichen werden darf haben die Vertragspartner im Gewerberaummietrecht hingegen eine sehr viel größere Gestaltungsfreiheit.

Im Wohnraummietrecht gibt es trotzdem immer wieder Konflikte zu vielen Themenbereichen:

In der Praxis zeigt sich, dass die Bestimmungen vieler Mietverträge unwirksam sind. So sind die Bestimmungen in vielen Verträgen über die Schönheitsreparaturen  nicht wirksam, da der Bundesgerichtshof  hier äußerst strenge Maßstäbe anlegt  und in gewisser Regelmäßigkeit die Unzulässigkeit der jeweiligen Vertragsklauseln ausspricht.

Auch die Betriebskostenabrechnung –mitunter als Nebenkostenabrechnung bezeichnet- ist ein häufiger Streitpunkt. Dazu gibt es ausufernde Rechtsprechung, die es dem Vermieter fast unmöglich macht, eine formell und materiell ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Nach Untersuchungen sollen mehr als 50 % der Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft sein.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist die Kündigung. Zum einen  geht es um die Abwehr oder Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen. Anderseits um Kündigungen wegen Zahlungsverzugs und die Räumung in der Zwangsvollstreckung. Auch die Zulässigkeit der erklärten Mieterhöhung ist ein häufiger Konfliktpunkt. Ständiger Streitpunkt zwischen den Parteien ist die Mietminderung wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Mängel der Mietsache.

Im Gewerberaummietrecht liegt der Schwerpunkt in der Prüfung der Zulässigkeit einzelner Vertragsbestimmungen und in der Beratung der Vertragspartner.

Ihr Ansprechpartner

Björn Helms