Stiftungsrecht

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

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Eine Stiftung wird durch die Willenserklärung des Stifters, die auch etwa im Testament erfolgen kann und durch die Anerkennung des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, begründet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden in den §§ 80 ff. BGB, den Stiftungsgesetzen der Länder und der Satzung der Stiftung geregelt.

 

 

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Dr. Wilhelm Helms i.R.