Oldtimerrecht
Das Oldtimerrecht beschäftigt sich mit Bereichen des Verkehrsrechts, des Autorechts, des Werkvertrags-und Kaufrechts und auch des Versicherungsrechts.
Das Oldtimerrecht beschäftigt sich mit Bereichen des Verkehrsrechts, des Autorechts, des Werkvertrags-und Kaufrechts und auch des Versicherungsrechts.
Es geht um die Besonderheiten, wenn es sich bei dem involvierten Fahrzeug um einen Oldtimer oder einen Youngtimer handelt. So sind etwa die Bewertung der Originalität oder die längere Beschaffungsdauer von Ersatzteilen zu berücksichtigen.
Bei Fragen und Problemen zu Fahrzeugen aktuelleren Datums bieten wir Ihnen Unterstützung mit unserer Erfahrung im Automobilrecht.